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Ökihof Horw: Einführung einer Abendentsorgung und einer Mindestgebühr ab 2020

Die Anzahl der motorisierten Besucher an Samstagmorgen auf dem Ökihof Horw soll reduziert werden: Um Arbeitstätigen die Entsorgung ebenfalls unter der Woche zu ermöglichen führt REAL ab dem 1. Januar 2020 auf dem Ökihof Horw eine neue Abendentsorgung bis 20.00 Uhr am Mittwochabend ein. Zugleich wird am Samstagvormittag eine Mindestgebühr von fünf Franken für Autofahrer fällig. Beide Massnahmen wurden vorgängig mittels Kundenbefragung auf ihre Wirksamkeit überprüft.

Ausgangslage Ökihof Horw
Der bestehende Ökihof in Horw ist seit Jahren vor allem an den Wochenenden überlastet. Aufgrund der massiven Verkehrsüberlastungen muss an Spitzentagen wie dem Samstagvormittag ein Verkehrsdienst aufgeboten werden. REAL hat in den letzten Jahren schon viel unternommen, um eine bessere Lösung für den Ökihof Horw zu finden. In Zusammenarbeit mit den drei betroffenen Städten und Gemeinde wurden rund 24 alternative Standorte geprüft. Bei keiner der passenden Alternativen stimmte der Grundeigentümereinem möglichen Verkauf zu. Selbst vier untersuchte Parzellen im Besitz der öffentlichen Hand wurden REAL nicht zur Verfügung gestellt. Gegen die geplante bauliche Verbesserung am heutigen Standort wehren sich die Gemeinde Horw sowie einige benachbarte Grundeigentümer. Da die Verkehrssituation an Spitzentagen nach wie vor ungelöst ist und keine schnelle Lösung absehbar ist, muss REAL Sofortmassnahmen treffen, um die Stausituation an diesen Tagen zu reduzieren.

 

Kundenbefragung für Sofortmassnahmen
Eine repräsentative Kundenbefragung hat gezeigt, dass viele Kunden eine Abendentsorgung bevorzugen würden, um nicht mehr am Samstagmorgen den Ökihof Horw zu besuchen. Daher wird ab 1. Januar 2020 eine Abendentsorgung jeweils am Mittwoch bis 20.00 Uhr eingeführt und während mindestens einem Jahr in einem Pilot-Versuch getestet. Die erwähnte Kundenbefragung hat zudem ergeben, dass die Einführung einer Mindestgebühr
von fünf Franken für Autofahrer an Samstagen das Verkehrsaufkommen spürbar reduzieren würde. Daher wird an Wochenenden diese Mindestgebühr erhoben, um die Kunden mit Kleinstmengen oder nicht kostenpflichtigen Abfällen auf andere Tage oder Entsorgungswege umzulenken. Die Mindestgebühr wird beim Bezahlen an der Kasse angerechnet, ähnlich wie die Toilettengebühr auf Autobahnraststätten. Auch diese Sofortmassnahme
wird während mindestens einem Jahr getestet. Der REAL Vorstand hat der Einführung beider Sofortmassnahmen zugestimmt.

 

Weiteres Vorgehen
Um auch zukünftig im Gebiet Luzern Süd einen Ökihof betreiben zu können, will REAL bei der laufenden Richtplanung in diesem Gebiet drei Standorte raumplanerisch sichern lassen. Nebst dem heutigen Standort sind dies der Hinterschlund sowie das Grütwäldli in Kriens. An diesen beiden Orten werden zurzeit Machbarkeitsstudien erarbeitet. Damit wird versucht, mittelfristig den heutigen Ökihof Horw abzulösen oder zumindest zu entlasten. Die Abklärungen am Standort Grütwäldli dienen auch dazu, den Anliegen der Initianten und Petitionäre in Kriens und Horw Rechnung zu tragen, welche ein Rodung und Umzonung der Parzelle in eine Zone für öffentliche Zwecke verlangen. Auch die Korporation Horw als Landeigentümerin ist mit dem Vorgehen einverstanden. REAL ist trotz der vielen Absagen weiterhin bestrebt, eine geeignete Lösung zu finden,um die Bedürfnisse der Bevölkerung und der involvierten Parteien im Gebiet Luzern Süd besser abzudecken.


Weitere Infos zur Kundenbefragung unter:

https://www.real-luzern.ch/ueber-real/neuigkeiten/news-detail/oekihof-horw-besucherumfrage-zur-verkehrssituation-am-samstagvormittag/

 

Medienmitteilung vom 27. November 2019

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