Skip to navigation (Press Enter) Skip to main content (Press Enter)

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Fragen rund um die Entsorgung im Verbandsgebiet von REAL steht Ihnen das Abfalltelefon unter 041 429 12 12 zur Verfügung.

Wechsel zum digitalen Abfallkalender

2023 wurde in der Stadt Luzern in einem Pilotversuch der Versand des gedruckten Abfallkalenders eingestellt. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen, die in der Stadt Luzern mit dem Wechsel zum digitalen Abfallkalender gesammelt werden konnten, entschied sich REAL, ab 2025 auch im übrigen Verbandsgebeit sämtliche Informationen zur Abfallentsorgung ausschliesslich über die kostenlose Sammelkalender-App und auf der Website von REAL zur Verfügung zu stellen.

Die Umstellung auf den digitalen Abfallkalender bietet viele Vorteile:

Ökologischer Nutzen: Aus ökologischer Sicht ist der Abfallkalender in Papierform keine optimale Lösung. Eine Vielzahl der versendeten Abfallkalender landet jeweils kurz nach dem Versand – teils ungeöffnet – im Altpapier. Spätestens nach einem Jahr müssen aus Aktualitätsgründen auch jene Kalender, die zum Einsatz kamen, entsorgt werden. So landen Jahr für Jahr viele Tonnen Abfallkalender im Altpapier. Mit dem Wechsel zu den digitalen Plattformen kann dieses Papier eingespart werden.

Ökonomischer Nutzen: Grafik, Druck und Versand des Abfallkalenders verursachen jedes Jahr hohe Kosten – dies bei stetig steigenden Papierpreisen. Im Vergleich dazu benötigen Betrieb und Unterhalt sämtlicher digitaler Plattformen jährlich einen Bruchteil der bisher eingesetzten finanziellen Mittel. Das eingesparte Geld kann anderweitig für Optimierungen rund um die Abfallbewirtschaftung verwendet werden.

Mehrwert für Benutzerinnen und Benutzer: Von den über 100’000 Haushalten im Verbandsgebiet von REAL nutzt bereits heute jeder fünfte Haushalt eine digitale Variante des Abfallkalenders. Besonders beliebt ist die kostenlose Sammelkalender-App. Mit dieser können Abfuhr-Erinnerungen schnell und einfach eingerichtet werden. So geht mittels Push-Benachrichtigung kein Sammeltermin vergessen. Weiter bietet die App Informationen zu sämtlichen Abfallarten und Entsorgungsvorschriften sowie Angaben zu Standorten von Ökihöfen und Wertstoffsammelstellen in der Nähe.

Die Sammeldaten können weiterhin bequem über die Website von REAL via PC oder MAC aufgerufen werden - einfach Ihre Gemeinde und ggf. Ihre Strasse auswählen. Für das Anzeigen der Sammeltermine stehen Ihnen anschliessend folgende Optionen zur Auswahl:

  • Darstellung der Sammeltermine im Browser
  • Kalenderdaten für Ihren digitalen Kalender zum Herunterladen
  • PDF zum Herunterladen und selber Ausdrucken

Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter einen Kalender mit den Abfuhrterminen ausgehängt hat. 

Der Abfallkalender kann auf der Website von REAL für jede Gemeinde (und ggf. für jede Strasse) heruntergeladen und anschliessend ausgedruckt werden. Sollten Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen besteht die Möglichkeit, dass Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter einen Kalender mit den Abfuhrterminen ausgehängt hat.

Wenn Sie keinen Internetzugang haben und in Ihrem Haus kein Abfallkalender aufgehängt wird, wenden Sie sich bitte an REAL: 041 429 12 12 (für Einwohner der Stadt Luzern: 041 208 78 90).

Sammelkalender-App

Die Sammelkalender-App kann unter nachfolgenden Links oder über den Scan des QR-Codes kostenlos runtergeladen werden:

App Store | Google Play
 

 

Die Abfuhrdaten fürs nächste Kalenderjahr werden jeweils per November des Vorjahres aktiviert. Die vorgenommenen Einstellungen in der Sammelkalender-App (z. B. Push-Benachrichtigungen) bleiben bestehen. 

  • Kalender- oder Listenansicht aller strassenspezifischen Abholtermine von Kehricht, Grüngut, Papier, Karton und Alteisen/Metall*
  • Push-Benachrichtigungen der Sammeltermine nach Fraktionen einstellbar
  • Übersicht zu den Ökihöfen in der Nähe
  • Übersicht zu den Wertstoffsammelstellen in der Nähe
  • Informationen zu sämtlichen Abfallarten und deren Entsorgungsvorschriften

*Alteisen/Metall-Sammlungen finden nicht in allen Gemeinden statt und werden in der Sammelkalender-App nur für die Stadt Luzern angezeigt.

  • Wählen Sie das Glocken-Symbol in der Auswahlleiste an.
  • Wählen Sie "Neue Erinnerung" an.
  • Legen Sie den gewünschten Sammelort (Gemeinde/Stadt + Strasse) fest.
  • Erfassen Sie eine Erinnerung für die gewünschte Fraktion und den gewünschten Zeitpunkt (Anzahl Tage im Voraus und Uhrzeit).
  • Bestätigen Sie die Erinnerung mit «Speichern».

Eine Videoanleitung zur Einrichtung der Erinnerungsfunktion sowie weiterer Funktionen finden Sie hier.

  • Stellen Sie sicher, dass der Flugmodus sowie der «Nicht stören»-Modus deaktiviert ist oder legen Sie in den Einstellungen fest, dass Sie im aktivierten Modus trotzdem Benachrichtigungen erhalten möchten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine funktionierende Internetverbindung haben.
  • Sollten weiterhin keine Benachrichtigungen angezeigt werden, könnte das an den Anzeigeeinstellungen auf Ihrem Mobilgerät liegen. Legen Sie hierfür in den Geräteeinstellungen fest, für welche Applikationen Benachrichtigungen erlaubt sind und wie Benachrichtigungen auf dem Sperrbildschirm angezeigt werden sollen.
  • Wählen Sie das Glocken-Symbol in der Auswahlleiste an.
  • Klicken Sie auf "Sammeltage speichern" und wählen Sie die gewünschte Adresse aus. Mit "Sammeltage speichern" bestätigen.
  • Wählen Sie aus, von welche Abfuhrdaten Sie in Ihren Kalender importieren möchten und ob bzw. wann Sie eine Erinnerung erhalten möchten.
  • Mit "Speichern" bestätigen.
  • Abschliessen mit "Alle hinzufügen" und der Auswahl, in welcher Kalenderkategorie die Termine ergänzt werden sollen.

Für die Anzeige der strassenspezifischen Sammeltermine ist die Eingabe des Orts und der Strasse erforderlich. Es werden keine weiteren Benutzerangaben notwendig und es findet keine Standortabfrage (Ortungsdienste) statt. Weitere Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen mit der Sammelkalender-App per E-Mail an info@sammelkalender.ch. Sie gelangen so direkt an die Adresse der bpp Ingenieure AG aus Brunnen (SZ), welche die App im Auftrag des Zweckverbandes Kehrichtentsorgung Region Innerschweiz (ZKRI) entwickelt hat.

Neue Abfallverordnung: Änderungen bei Abfallcontainern

Am 1. Januar 2024 ist die revidierte Abfallverordnung des Gemeindeverbandes REAL in Kraft getreten. Was sind die wichtigsten Änderungen, welche Abfallcontainer betreffen?

GEWICHTSCONTAINER: Ab 1. Januar 2024 werden neue Gewichtscontainer nur noch ab einem Volumen von 360 Litern und mit Zustimmung von REAL mit einem Datenchip ausgestattet (diese Regelung gilt auch im Falle eines Besitzerwechsels). Ab 1. Januar 2026 sind Gewichtscontainer für Kehricht mit einem Volumen von unter 360 Litern nicht mehr zugelassen.

METALLCONTAINER: Ab 1. Januar 2024 dürfen Container bei der Neuanschaffung nur noch aus Kunststoff bestehen. Noch funktionstüchtige Metallcontainer dürfen noch 10 Jahre bis Ende 2033 im Einsatz bleiben.
Wo überall gelten diese neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen in der revidierten Abfallverordnung gelten im ganzen Verbandsgebiet von REAL, inklusive der Stadt Luzern.

  • Der Gewichtscontainer wurde primär für Gewerbekunden konzipiert, die grössere Abfallmengen bereitstellen und/oder die aus technischen Gründen ihren Kehricht nicht mit Gebührensäcken entsorgen können. Bisher konnten sämtliche Privat- und Gewerbekunden von REAL ihre Container unabhängig von der Grösse mit einem Datenchip ausrüsten. REAL stellt jedoch seit einigen Jahren fest, dass immer mehr Privathaushalte Kleinstmengen in Gewichtscontainern entsorgen.
     
  • Dies führt zu ineffizienten Andockvorgängen für die Mitarbeitenden des Sammeldienstes, da die Container oft nur mit einem oder zwei Abfallsäcken befüllt sind. Im Gegensatz dazu können Gebührensäcke in Containern von den Mitarbeitenden meistens von Hand mitgenommen werden, ohne den Container zu kippen. Dadurch reduziert sich die zurückgelegte Distanz, was Zeit und Aufwand erspart.
     
  • Zudem ist jeder Andockvorgang auch eine potenzielle Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer.
     
  • Überdies müssen für diese Kleinstmengen so geringe Beträge abgerechnet werden, dass die Kosten für die Rechnungstellung höher sind als der Rechnungsbetrag selbst. Somit erfolgt für diese Sammlung in Kleincontainern eine Querfinanzierung durch die übrigen Kunden. Dies verletzt sowohl das Verursacher- wie auch das Kostendeckungsprinzip. Die neue Regelung ist für Kleinkunden günstiger als die Chiplösung (Andockgebühren entfallen).
     
  • Ja, Container mit einem Volumen von unter 360 Litern können weiterhin benutzt werden, indem Kunden für die Kehrichtentsorgung blaue REAL-Gebührensäcke verwenden. Dabei entfallen auch die Andockgebühren.
     
  • Auch für Grüngut, Papier und Karton sind 140- und 240-Liter Container weiterhin zugelassen, da für diese Fraktionen keine Gebühren erhoben werden.
     

Für den Einsatz von Kunststoff- anstelle von Metallcontainern sprechen mehrere Gründe:

Sicherheit: Kunststoffcontainer sind viel leichter als Metallcontainer und haben bessere Räder, was die Handhabung für den Sammeldienst, aber auch für Nutzerinnen und Nutzer des Containers erleichtert. Auch die Gefahr für Verletzungen ist mit Kunststoffcontainern deutlich geringer.

Lärmemissionen: Kunststoffcontainer verursachen deutlich weniger Lärm beim Befüllen und Entleeren. Zusammen mit der leisen Elektrosammelflotte von REAL wird dies besonders in Wohnquartieren von der Bevölkerung sehr geschätzt.

Wirtschaftlichkeit und Ökologie: Kunststoffcontainer sind kostengünstiger als Metallcontainer und deren Herstellung benötigt weniger graue Energie.

Isolierung: Kunststoff besitzt isolierende Eigenschaften und kann die Wärme- oder Kälteübertragung minimieren. Dies erweist sich bei Grüngut- und Kehrichtcontainern bei sehr kalten oder heissen Temperaturen als Vorteil: Weniger Gerüche bei Hitze und geringere Chance, dass Abfälle bei Kälte festfrieren. Auch schliessen Kunststoffcontainer besser, da sich die Deckel weniger verformen.

Korrosionsbeständigkeit: Kunststoffcontainer sind unempfindlich gegenüber Korrosion. Metallcontainer können rosten und dadurch ihre Lebensdauer verkürzen.

Lebensdauer: Jahrelange Erfahrungen zeigen, dass die Lebensdauer von Kunststoffcontainern jener von Containern aus Metall in nichts nachsteht. Bei Grüngutcontainern kann die Lebensdauer aufgrund der Korrosionsbeständigkeit jene von Metallcontainern sogar überdauern. Zudem lassen sich bei Kunststoffcontainern Einzelteile wie Räder und/oder Deckel leicht ersetzen.
 

  • Kunststoffcontainer können bei unserem Partner Contena Ochsner AG, im Detailhandel oder online bezogen werden. Der Gemeindeverband REAL bietet auf seiner Website ein Bestellformular für Container bei Contena Ochsner AG zum Download an.
     
  • Die Container müssen zwingend der Norm EN 840 entsprechen.
     

Entsorgung von Karton

  • Ja, in offenen Schachteln, gefüllt mit gefaltetem, aufrecht gestelltem Karton (kein Seitenmass länger als 80 cm, offene Schachtel höchstens bis halbe Höhe)
  • und in gelben und/oder beschrifteten Norm-Containern (140 bis 1100 Liter).
  • Hinweis für die Stadt Luzern: Die Anschaffung von Kartoncontainern ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Strasseninspektorat, Telefon 041 208 78 70, möglich.

Leere Waschboxen gehören in den Kehricht und dürfen nicht mit der Kartonsammlung entsorgt werden.

Entsorgung von Papier

Papier muss sortenrein gesammelt werden können. Ungeeignete Gebinde wie Kartonschachteln oder Tragtaschen stören den Recyclingprozess und führen zu Ertragseinbussen beim Verkauf des Altpapiers. 

Bei der Entsorgung durch den Sammeldienst gehört geschreddertes Papier in den Kehricht und nicht in die Papiersammlung.

Auf den Ökihöfen von REAL können geschreddertes Papier und Papierschnipsel in haushaltsüblichen Mengen mit dem Altpapier entsorgt werden.

Für das Recycling von Papier ist die Beschichtung der Papiertragtaschen ein Problem. Hinzu kommt, dass bei einer Bereitstellung an Regentagen die durchnässten Tragtaschen beim Anheben häufig reissen. Oft enthalten die Papiertragtaschen auch Fremdstoffe.

Entsorgung von Grüngut

Katzenstreu und Meersäulimist gehört in die Kehrichtsammlung (Hygiene).

Rüstabfälle sowie Speisereste dürfen der Grüngutsammlung mitgegeben werden.

Entsorgung von Kehricht

Da die Gebühren zur Entsorgung der grauen Säcke beim Kauf bereits bezahlt wurden, ist es Ihr Recht, diese auch aufzubrauchen.

Da jedoch die grauen Abfallsäcke nicht mehr in Gebrauch sind und wir nicht garantieren können, das diese mitgenommen werden, dürfen Sie die Abfallsäcke beim Hauptgebäude an der Reusseggstrasse 19 in Emmenbrücke gegen neue blaue REAL-Gebührensäcke austauschen.

Asche gehört in den Hauskehricht. Diese muss allerdings feucht sein (Brandgefahr). Asche gehört nicht in die Grünabfuhr. 

Verkaufsstellen für REAL-Abfallsäcke und REAL-Sperrgutmarken finden Sie hier.

Kühlelemente gehören in den Kehricht. 

Entsorgung von Kunststoff

Die separate Sammlung von gemischten Kunststoffabfällen aus Haushalten erzielt derzeit einen geringen ökologischen Nutzen und ist mit relativ hohen Kosten verbunden. In Zusammenarbeit mit der Migros wird aktuell ein Sammelsystem angeboten, das kostendeckend funktioniert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält und stetig verbessert wird. Unter diesen Umständen befürwortet REAL die Entwicklung von freiwilligen und ökologisch sinnvollen separaten Kunststoffsammlungen. 

Auf den Ökihöfen von REAL werden PET-Flaschen, Styropor und Pneus gesammelt. Zusätzlich können im Detailhandel PE-Flaschen zurückgegeben werden. Die Migros bietet im Auftrag von REAL eine gemischte Kunststoffsammlung an.

Nein! Für Kehrichtverbrennungsanlagen würde es sich finanziell rentieren, weniger Kunststoffe zu verbrennen, da grössere Abfallmengen verbrannt werden könnten.

Nur rund 3 % der brennbaren Siedlungsabfälle sind Kunststoffe, die separat gesammelt werden könnten. Die Menge ist - verglichen mit den übrigen Abfällen - also marginal.

Das ist richtig, wobei kaum Kunststoffe aus der Schweiz je ins Wasser gelangen, da wir nahezu 100 % der Kunststoffabfälle entweder thermisch verwerten oder dem Recycling zuführen (z. B. PET-Flaschen).

Die einzige Anlage in der Schweiz, welche aus Kunststoffen Öl produzierte, musste den Betrieb einstellen, weil sich das Verfahren nicht eignete und die Kosten zu hoch waren. Der Verbrauch von Erdöl für die Mobilität und zum Heizen ist viel höher als für die Kunststoffproduktion.

Weitere Fragen

Der Abfall muss am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr gut sichtbar am offiziellen Sammelpunkt entlang der Sammelroute deponiert werden.

Aufgrund kantonaler oder lokaler Feiertage können Sammlungen einen Tag später als üblich stattfinden. Findet z. B. die Kehrichtsammlung normalerweise am Montag statt, wird der Kehricht in der Woche vom Ostermontag einen Tag später, also am Dienstag, abgeholt.

Damit Sie keine Sammlung verpassen stehen Ihnen neben dem Abfallkalender auch die digitalen Erinnerungsdienste von REAL (Sammelkalender-App, E-Mail-Erinnerungsdienst etc.) zur Verfügung.

Lithium-Batterien und Lithium-Akkus müssen im Fachgeschäft oder auf dem Ökihof entsorgt werden. Keinesfalls im Kehricht - Brandgefahr!

Grosse Mengen zurück an die Verkaufsstelle, kleine Mengen in der Drogerie/Apotheke (beides kostenlos). 

Grosse Mengen an SOVAG Sonderabfallverwertungs AG, Reusseggstrasse 17, Emmenbrücke (kostenpflichtig); kleine Mengen in der Drogerie/Apotheke (kostenlos).

Die Entsorgung von CDs im Hauskehricht ist nicht verboten. Jedoch empfehlen wir Ihnen die Ware auf dem Ökihof zu entsorgen. Grosse Mengen gehören zur Fraktion Sperrgut. Kleinere Mengen kann man zur Fraktion Elektroschrott legen (CD ohne Hülle). 

Defekte Energiesparlampen müssen an die Verkaufsstellen zurückgebracht oder auf dem Ökihof entsorgt werden. Grund: Energiesparlampen enthalten eine geringe Menge an Quecksilber (Energiesparlampen dürfen nicht im Hauskehricht entsorgt werden).

Ski und Snowboards gehören in die Sperrgutsammlung und nicht zur Altmetallsammlung, da sie zum grössten Teil aus Kunststoff hergestellt sind.

Sollte das Fahrrad noch fahrbar und weiter verwendet werden können, gibt es zahlreiche umweltfreundliche Alternativen wie z. B. Velobörse, Brockenhäuser, ricardo.ch, velafrica.ch oder Velostation von Caritas.
Soll das Fahrrad definitiv in die Entsorgung, so gehört es in die Altmetallsammlung.