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Gesamtprojekt Kleinstadt

Die Werkleitungen in der Kleinstadt sind in einem schlechten Zustand und müssen saniert werden. Der Stadtrat will die Chance nutzen und nach den Sanierungen der Werkleitungen die Kleinstadt stadträumlich aufwerten. Von der Neugestaltung der Oberflächen profitieren Bevölkerung, Gäste und Gewerbe. Besonders für den Detailhandel und für Fussgängerinnen und Fussgänger sind gut gestaltete Stadträume und optimale Verkehrsregimes nachweislich ein Erfolgsfaktor.

Die Werkleitungen in der Kleinstadt sind in einem schlechten Zustand: Der Krienbachkanal ist instabil und droht einzustürzen, das komplexe Entwässerungssystem in der Burgerstrasse soll im Zuge der notwendigen Sanierung der Werkleitungen vereinfacht werden, punktuell befinden sich die Wasser-, Brunnen-, Erdgas- und Elektroleitungen in einem schlechten Zustand, und auch die privaten Hausanschlüsse sollen in die Sanierung integriert werden. Die Kleinstadt, zwischen Reuss, Jesuitenkirche und Hirschengraben, gehört zu den ältesten Stadtteilen von Luzern. Sie wird als „mindere Stadt“ bezeichnet – im Vergleich zur „mehreren Stadt“, dem Teil der Luzerner Altstadt auf der rechten Reussseite (Grossstadt). Die Kleinstadt unterliegt als Teil der Luzerner Altstadt der Schutzzone A und somit einem umfangreichen Ortsbildschutz. Der Zustand des Oberflächenbelags und der Beleuchtung vermag diesen Ansprüchen und der Bedeutung der Kleinstadt als Teil einer umfassenden Luzerner Altstadt nicht gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund will der Stadtrat die Chance nutzen, die Werkleitungssanierung mit einer Neugestaltung der Oberflächen zu einem Gesamtprojekt in enger Zusammenarbeit mit REAL Recycling Entsorgung Abwasser Luzern und ewl Energie Wasser Luzern zu verbinden. Mit einem Gesamtprojekt lassen sich einerseits Synergien nutzen, welche monetär quantifizierbare Einsparungen in der Höhe von knapp 1 Mio. Franken ergeben. Andererseits bietet ein Gesamtprojekt die Gewähr für ein quartierverträgliches Projekt, indem die Arbeiten der verschiedenen Partner koordiniert und konzentriert ablaufen und dem Quartier in Aussicht gestellt werden kann, dass in den kommenden Jahren keine weiteren Belastungen durch planbare Sanierungs- und Ausbesserungsarbeiten entstehen.

Um den Qualitätsgewinn an der Oberfläche mit einer dem Quartier würdigen Gestaltungslösung zu erreichen, ist ein mehrheitlich gepflästerter Belag aus einheimischem Naturstein vorgesehen, der die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt und dank neuer Wasserführung auch grosse Regenmengen bewältigen kann. Durch die Aufhebung der Trottoirs soll ein flexibel nutzbarer Raum geschaffen werden. Die energieeffiziente und zielgerichtete Beleuchtung in Abstimmung auf den Plan Lumière steigert das Sicherheitsempfinden, verbessert die Orientierung im Quartier und trägt insgesamt zu einer höheren Aufenthaltsqualität in der Kleinstadt bei. Das Verkehrsregime der Kleinstadt wird parallel zum Oberflächengestaltungsprojekt und in Abstimmung mit der Entwicklung der angrenzenden Projekte „Bahnhofstrasse“ und „Pilatusplatz“ geprüft und weiterentwickelt. Ein Gutachten wird zeigen, welches die adäquate Lösung für das Temporegime in der Kleinstadt darstellt. Auf dieser Basis soll das temporeduzierte Verkehrsregime Kleinstadt angeordnet und im Rahmen der Fertigstellung des Gestaltungsprojekts Mitte 2018 umgesetzt werden.

Das Oberflächengestaltungsprojekt schafft eine massgebliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bevölkerung, Gäste und Gewerbe. Dies gilt insbesondere auch für den Detailhandel, für welchen gut gestaltete Stadträume und optimale Verkehrsregimes auch für Fussgängerinnen und Fussgänger nachweislich einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellen. Das Projekt leistet mit der Attraktivierung der Kleinstadt einen wichtigen Beitrag im Sinne des „Forums Attraktive Innenstadt“, mit welchem der Stadtrat die Luzerner Innenstadt als attraktiven Stadtteil erhalten und stärken will.

Im Fokus des vorliegenden Berichtes und Antrages steht das Teilprojekt Oberflächengestaltung. Für dieses Teilprojekt wird ein Kredit in der Höhe von 4,44 Mio. Franken beantragt. Die Umsetzungsarbeiten des Gesamtprojekts sollen im Winter 2016/2017 beginnen und Mitte 2018 beendet sein.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:

Stadt Luzern 
Direktion Umwelt, Verkehr und Sicherheit 
Stadtrat Adrian Borgula 
Telefon: 041 208 83 22 
E-Mail: uvs@stadtluzern.ch

Für Fragen zu den Werkleitungen: 
REAL 
Martin Zumstein, Vorsitzender der Geschäftsleitung 
Telefon: 041 429 12 20 
E-Mail: martin.zumstein@real-luzern.ch