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Abfallentsorgung während COVID-19

Am Montag 16. März 2020 hat der Bundesrat aufgrund des Coronavirus COVID-19 schweizweit eine ausserordentliche Lage ausgerufen. REAL setzt die spezifischen Empfehlungen des Bundes für die Abfallentsorgung während der ausserordentlichen Lage um. Die Sammlungen werden bis auf weiteres gemäss Abfallkalender durchgeführt. Für Ökihöfe gelten spezielle Bedingungen.

Kehricht- und Wertstoffsammlung gemäss Abfallkalender
Die Entsorgung von Abfällen zählt gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) auch während der ausserordentlichen Lage zur Grundversorgung der Bevölkerung. Die Kehricht und Wertstoffsammlungen gemäss Abfallkalender werden weiter durchgeführt, solange der Schutz der Mitarbeitenden von REAL und dem Strasseninspektorat gewährleistet ist.

Für die Kehrichtsammlungen gelten folgende Regeln:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem REAL Gebührensack ausgerüstet.
  • Die fest zugeschnürten REAL Gebührensäcke werden wie üblich der Kehrichtsammlung zugeführt.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier, Grüngut etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. Dadurch soll eine Infektionsgefahr für REAL Mitarbeitende oder Dritte ausgeschlossen werden.
  • Karton, Papier sowie saubere und unverderbliche Abfälle sollen solange wie möglich zu Hause gelagert werden.

REAL Ökihöfe
Die elf REAL Ökihöfe bleiben vorerst weiterhin geöffnet. Die Anzahl der Parkplätze wird reduziert, damit nicht zu viele Besucher gleichzeitig auf dem Ökihof sind. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Ökihöfe nur aufzusuchen, wenn kein anderer Entsorgungsweg möglich ist. Der Betrieb der Ökihöfe kann je nach Lagebeurteilung reduziert oder eingestellt werden. Die Verbandsbevölkerung wird gebeten, sich auf der REAL Webseite zu informieren.

Auf den Ökihöfen gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Die Verbandsbevölkerung darf die Ökihöfe nur mit Abfällen aufsuchen, die nicht mittels anderen Sammlungen von REAL entsorgt werden können.
  • Der Zutritt für kranke Personen ist verboten.
  • Die BAG-Schutzmassnahmen müssen zwingend eingehalten werden. Alle Ökihof- Besucher/Innen sind angehalten, sich an die Anweisungen der Ökihof-Mitarbeitenden zu halten (auch beim Einlass zum Ökihof).
  • In Warteschlangen an der Kasse und gegenüber Mitarbeitern oder anderen Besuchern ist die Abstandregel (2 m Schutzabstand) zwingend einzuhalten.
  • Bei der Bezahlung von kostenpflichtigen Abfällen ist das Bargeld neu in eine Schale zu legen.
  • Karton, Papier sowie saubere und unverderbliche Wertstoffe sollen solange wie möglich zu Hause gelagert werden oder in der regulären Sammlung entsorgt werden.

Unbediente Sammelstellen

  • Unbediente Sammelstellen in Quartiere sollen ebenfalls nur aufgesucht werden wenn es dringend notwendig ist.
  • Auch an den unbedienten Sammelstellen sind die BAG-Schutzmassnahmen und insbesondere die Abstandsregel von 2 m einzuhalten. Besucher sollen einzeln eintreten.

REAL und das Strasseninspektorat danken der Bevölkerung für die Einhaltung der Regeln zum Schutz der Mitarbeitenden und den Besuchern auf den Sammelstellen. Nur so können die Dienstleistungen von REAL weiterhin angeboten werden.

Medienmitteilung vom 20. März 2020