Nicht mehr benötigte oder nicht mehr erwünschte Möbel können über die kommunale Sperrgutsammlung entsorgt werden. Oft nehmen die Möbelgeschäfte die alten Möbel beim Kauf neuer gleichartiger Möbel gegen einen Entsorgungsbeitrag zurück. Secondhand Geschäfte wie Tauschzentren, Brockenstuben oder Börsen nehmen noch brauchbare Möbel meist gratis entgegen. Bei der Weitergabe von alten Möbel ist aber die Qualitätsicherheit nicht gewährleistet.
Bereitstellung
- Grösse max. 200 x 100 x 50 cm; Gewicht max. 25 kg.
- Sperrgutmarken sichtbar aufkleben.
- Alle grösseren Metallteile entfernen.
- Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht behindert werden.
- Über Nacht (bis 06.00 Uhr) nicht auf öffentlichem Grund lagern.
- Säcke mit Sperrgutmarken sind nicht zulässig.
- Sperrgutmarken werden auf den Ökihöfen und im Recyclingcenter Ibach nicht akzeptiert. Auf den Ökihöfen und im Recyclingcenter Ibach wird nach Gewicht (CHF 0.30/kg) abgerechnet.