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Abb. 1: Zonenplanänderung ARA Buholz. (Karten zVg)

Teilzonenplan ARA Buholz vom Einwohnerrat genehmigt

Basierend auf gesetzlichen Grundlagen müssen bei der ARA Buholz in den kommenden Jahren mehrere Projekte realisiert werden. Dazu zählen unter anderem ein neues Regenbecken sowie eine neue Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen. Bei der öffentlichen Auflage zur Teilzonenplanänderung ARA Buholz sind erfreulicherweise keine Einsprachen eingegangen. Nun hat der Einwohnerrat der Gemeinde Emmen am 5. Juli 2022 den Teilzonenplan einstimmig bewilligt. Bis Ende Jahr sollte die Genehmigung vom Luzerner Regierungsrat vorliegen.

Mit dem neuen Regenbecken vor der ARA kann die Belastung der Reuss bei Regenereignissen deutlich vermindert werden, die zusätzliche Reinigungsstufe dient der Elimination von Mikroverunreinigungen wie z.B. Medikamentenrückständen und Pestiziden. 
Damit die erwähnten Projekte realisiert werden können, wurde durch REAL eine grössere Waldfläche im Zulaufbereich der ARA erworben. Diese und eine weitere Fläche auf dem Areal der ARA müssen in einem nächsten Schritt von der Waldzone in die Zone für öffentliche Zwecke überführt werden, sodass sie für die Realisierung der Projekte gerodet werden können (siehe Abb. 1).

Damit die anstehenden Projekte realisiert werden können, sind im Bereich der ARA Buholz Rodungen im Umfang von rund 18‘600 Quadratmetern notwendig. Eine kleine Fläche von rund 770 Quadratmetern wird nach den Bauarbeiten für das neue Regenbecken vor Ort innerhalb des erarbeiteten Umgebungskonzepts wieder aufgeforstet. Gemäss Gesetz muss für jede Rodung in derselben Gegend Realersatz bzw. eine Wiederaufforstung vorgenommen werden. Nach intensiver Suche und Verhandlungen konnte in den Gemeinden Emmen, Buchrain und Eschenbach entsprechend gut geeignete Aufforstungsflächen im Reusstal, insbesondere im unteren Schildwald, gefunden werden (siehe Abb. 2: Karte Aufforstung grün/Rodung blau).

Im März dieses Jahres erhielt REAL nun die erfreuliche Nachricht vom BAFU, dass die Rodung und die Aufforstungsflächen akzeptiert werden und somit mit der eigentlichen Teilzonenplanänderung fortgefahren werden kann.

Die Teilzonenplanänderung wurde durch die Gemeinde Emmen vom 4. April bis 3. Mai öffentlich aufgelegt. Dabei sind erfreulicherweise keine Einsprachen eingegangen. Das Geschäft konnte am 5. Juli 2022 im Einwohnerrat der Gemeinde Emmen behandelt werden. Aufgrund des grossen Nutzens für den Gewässerschutz wurde die Teilzonenplanänderung ohne Diskussion einstimmig verabschiedet und geht nun abschliessend zur Genehmigung in den Regierungsrat. REAL ist zuversichtlich, dass der Umzonungsprozess bis Ende 2022 abgeschlossen ist, sodass anschliessend im Jahr 2023 mit dem Bau des Regenbeckens und der neuen Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen begonnen werden kann.

Bernhard Büchler, Leiter Betrieb ARA