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IT-Sicherheit: Schwachstellenanalyse durchgeführt

Viele externe Dienstleister und Partnerfirmen haben je nach System und Grad der Dienstleistung teils uneingeschränkten Zugriff auf Firmendaten und -geheimnisse von REAL. Nun werden alle Partnerfirmen mit Einsicht in sensible Daten und Informationen aufgefordert, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Die Schwachstellenanalyse der Informations- und Kommunikationstechnologien zeigte, dass viele externe Dienstleister und Partnerfirmen je nach System und Grad der Dienstleistung teils uneingeschränkten Zugriff auf Firmendaten und -geheimnisse von REAL haben. Sie können Abläufe steuern, Videos der Überwachungskameras aufzeichnen oder Personaldaten einsehen. Oftmals ist dies aber genau Sinn und Zweck des Zugangs, weshalb hier einige Spielregeln einzuhalten sind.

Bis heute haben die Partnerfirmen keine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen müssen, die sie dazu verpflichtet, sorgsam und nur soweit zur Erledigung ihrer Arbeiten notwendig, mit Daten von REAL umzugehen bzw. diese nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Bis Ende Juli werden deshalb nun alle Partnerfirmen mit Einsicht in sensible Daten, Geschäftsgeheimnisse oder Prozesse aufgefordert, die Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Daniele Vergari, Leiter Abfallwirtschaft/Nadia Hutter, Projektleiterin Abfallwirtschaft